GKV-NIPT@T21-18-13

Seit dem 1.7.22 ist der NIPT-Test auf fetale Trisomie 21,18 und 13 Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Entsprechend kann er als solcher im Rahmen der strukturierten („normalen“) Schwangerenvorsorge durchgeführt und abgerechnet werden. Damit ist - als eine vorläufige Bilanz - der komplexe gesellschaftliche Entscheidungsfindungsprozess der vergangenen Jahre, ob die modernen Bluttests in die gesetzliche Gesundheitsversorgung integriert werden sollen, gesundheitspolitisch als abgeschlossen zu betrachten.  

 

Betrachtet man sich die hierzu novellierten Mutterschaftsrichtlinien, die GBA-Versicherteninformation und die Legendierung der hierzu neu geschaffenen EBM-GOP 01789/01790, so erscheint dieses neue Regelwerk auf den ersten Blick inhaltlich klar definiert.

 

Es hat sich jedoch gezeigt, dass bei der praktischen Anpassung und Umsetzung von GKV-NIPT@T21-18-13 gemäß diesen Vorgaben nicht selten doch noch Fragen auftauchen. Hier finden Sie weiterführende Information:

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